Unterstützung im Insolvenzverfahren

Nicht selten stehen die jeweiligen Bauherren Kopf, wenn das auf der Baustelle tätige Unternehmen plötzlich einen Insolvenzantrag stellt. Häufig werden Kündigungen ausgesprochen, obwohl seitens des Unternehmens die Bereitschaft und Möglichkeit zur Fortführung und Fertigstellung der Leistungen vorhanden ist.

ln vorläufigen und in eröffneten Insolvenzverfahren stehen wir sowohl dem lnsolvenzverwalter, als auch dem Schuldner, beratend und unterstützend zur Seite.

Als Treuhänder und Vermittler zwischen den Parteien prüfen und erarbeiten wir gemeinsam Lösungsmöglichkeiten, um Masse für das Verfahren anzureichern und für den Bauherrn wichtige Termine zu realisieren.

Bei baulich noch nicht abgeschlossenen Projekten erfolgt durch uns eine Zustands- und Leistungsfeststellung vor Ort, um eine Leistungsabgrenzung bis zur Insolvenzantragstellung sicher zu dokumentieren.

Wir unterstützen den Insolvenzverwalter und auch den Schuldner beim Forderungseinzug der noch nicht abgeschlossenen und abgerechneten Bauvorhaben und erstellen die kündigungsbedingten Abrechnungen, gemäß den Anforderungen der VOB/B § 8 Abs. 1 und Abs. 2.

Bereits rechtsanhängige Bauvorhaben begleiten wir zu den technischen Sachverhalten vor Gericht. Die direkte Abstimmung zwischen uns und der jeweils mandatierten Rechtsanwaltskanzlei, bedeutet für den Insolvenzverwalter eine enorme Entlastung und Zeitersparnis.